Im Mehrfamilienhaus liegt ein großer Teil des deutschen Photovoltaik-Potenzials ungenutzt. Ein wesentlicher Grund: Wer Mietwohnungen unter einem Dach versorgt, bezieht den Strom in der Regel nicht selbst — klassische Konzepte mit Eigenverbrauch greifen deshalb für Eigentümergemeinschaften kaum. Genau hier setzt das Mieterstrommodell an: Es bringt Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Mieter, macht eine Anlage im Bestand wirtschaftlicher und senkt gleichzeitig die Nebenkostenlast.
Was ist Mieterstrom überhaupt?
Beim Mieterstrommodell erzeugt ein Betreiber — meist die Eigentümergemeinschaft, ein Hausverwalter oder ein Energieversorger — auf dem Dach des Gebäudes Strom und liefert ihn über eine eigene Zählerstruktur direkt an die Mieter, ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Abgerechnet wird anteilig über einen Zähler am Dach, die Mieter zahlen einen Preis unterhalb des örtlichen Grundversorgungstarifs und sparen dadurch typischerweise etwas gegenüber dem Standardtarif.
Technisch braucht es dafür eine Messkonzeption, die zwischen Hausstrom (Treppe, Keller, etc.), Mieterstrom und dem Bezug der einzelnen Wohnungen unterscheidet — üblich sind Summenstromzähler plus moderne Messkonzepte. Für den Betreiber ist die Erzeugung dabei nur der eine Teil; der Reiz liegt im erhöhten Eigenverbrauch einer ganzen Hausgemeinschaft: Anders als beim Einfamilienhaus, wo Spitzen und Verbrauch selten exakt zusammenfallen, liegt die Grundlast eines gesamten Gebäudes deutlich gleichmäßiger — ein größerer Anteil des Solarstroms wird direkt verbraucht und nicht zu niedriger Einspeisevergütung ins Netz abgegeben.
Der Mieterstromzuschlag macht es wirtschaftlich
Damit sich das Modell für den Betreiber lohnt, gibt es seit dem EEG einen sogenannten Mieterstromzuschlag — eine feste Förderung pro gelieferter Kilowattstunde, die auf die Einspeisevergütung bzw. den Erlös aus der direkten Belieferung aufgeschlagen wird. Sie fängt den Abstand zwischen dem (günstigen) Mieterstrompreis und dem regulären Haushaltstarif auf und ist ein wesentlicher Baustein, der Mieterstromprojekte in der Praxis rechnungsfähig macht.
Der Zuschlag ist umso relevanter, je näher man ihn an der Vergütungslogik des EEG einordnet: Ohne ihn wäre der Betreiber versucht, einfach in die sichere Einspeisung zu gehen statt das organisatorisch aufwendigere Mieterstrommodell zu betreiben. Deshalb lohnt sich Mieterstrom besonders dort, wo gleichzeitig Dachfläche saniert oder ausgebaut wird und mehrere Wohneinheiten gebündelt versorgt werden können.
Die Größenordnung zeigt der Vergleich je Kilowattstunde: Für eine Anlage zwischen 10 und 40 kWp liegt der Zuschlag bei 2,36 Cent (Inbetriebnahme Februar bis Juli 2026; für Anlagen ab dem 1. August fällt er um rund ein Prozent niedriger aus). Der Mieterstrompreis darf höchstens 90 Prozent des Grundversorgertarifs betragen; der Rechner unterstellt 25 bis 30 Cent. Zusammen ist die an Mieter gelieferte Kilowattstunde damit ein Vielfaches dessen wert, was dieselbe Kilowattstunde als Überschuss im Netz bringt.
- Eingespeist (Teileinspeisung, 10–40 kWp)6,66 Ct
- An Mieter geliefert (Annahme 25–30 Ct plus Zuschlag)27,36–32,36 Ct
- Mieterstromzuschlag allein (10–40 kWp)2,36 Ct
Quelle: Mieterstromzuschlag: Bundesnetzagentur, Inbetriebnahme Februar–Juli 2026 (ab 1.8.2026 rund 1 % niedriger). Einspeisevergütung: Bundesnetzagentur, Inbetriebnahme 8/2026–1/2027. Mieterstrompreis: höchstens 90 % des Grundversorgertarifs (§ 42a EnWG); 25–30 Ct/kWh ist eine Annahme des Mieterstrom-Rechners, kein Marktwert. Ohne Betriebskosten der Belieferung.
Dachsanierung und PV: die günstige Kombination
Für viele Mehrfamilienhäuser ist die Kombination aus Dachsanierung und gleichzeitiger Photovoltaik der wirtschaftlich günstigste Moment. Wird das Dach ohnehin neu eingedeckt oder gedämmt, entfallen die Kosten für Montageuntergrund und Gerüst teilweise, die sonst separat zu Buche schlagen, und die Anlage kann ein Leben lang ohne erneutes Anfassen des Dachs mitlaufen.
Gleichzeitig ist die Sanierung oft der Auslöser, über eine Eigentümergemeinschaft und die Finanzierung nachzudenken: Die Dachsanierung ist ohnehin eine gemeinschaftliche Maßnahme, die Photovoltaik kann in denselben Finanzierungs- und Beschlussrahmen eingeordnet werden. Das senkt die Umsetzungshürde für jeden einzelnen Eigentümer spürbar.
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Neben der Förderung entscheidet vor allem die Organisation über den Erfolg. Es braucht einen klaren Betreiber, der die Belieferung abwickelt — Rechnungen, Ablesung, Verträge —, und die Akzeptanz der Mieter für einen separaten Stromvertrag statt des bisherigen Haustarifs. Viele Mieter wechseln nicht gern, selbst wenn sie dabei sparen; die Kommunikation des Kostenvorteils ist deshalb ein realer Teil des Projekts.
Rechtlich und fachlich gilt: Mieterstrom ist kein Modell für ungeplante Initiativen. Wer es sauber umsetzen will, plant Messkonzept, Vertrags- und Abrechnungsstruktur von Anfang an mit. In der Vorplanungsphase gibt es dafür Förderung für Machbarkeitsstudien, und eine frühzeitige Beratung spart später deutlich Komplexität.
Für wen sich Mieterstrom rechnet
Am besten funktioniert Mieterstrom in Beständen mit mehreren Wohneinheiten unter einem Dach, einer gleichmäßigen Grundlast (also möglichst vermieteten, gut belegten Häusern) und einem ohnehin anstehenden Dachprojekt. Für einen einzelnen Eigentümer mit einer einzelnen Wohnung im Haus ist dagegen die klassische Eigenverbrauchslogik des Einfamilienhauses einfacher und oft wirtschaftlicher.
In jedem Fall hilft ein klarer Ertragsblick: Wie groß ist das nutzbare Dach, welche Ausrichtung und Neigung, wie hoch der realistische Jahresertrag und was ist der Strom wert, der teils an die Mieter geliefert und teils eingespeist wird. Gerade beim Mehrfamilienhaus lohnt sich die genaue Rechnung — die Anlage ist groß genug, dass sich Fehldimensionierung direkt in vierstelligen Beträgen niederschlägt.
