Die Einspeisevergütung ist der Teil der PV-Wirtschaftlichkeit, zu dem am meisten veraltete Informationen kursieren — kein Wunder, sie sinkt seit Jahren kontinuierlich. Wer eine Zahl aus einem zwei Jahre alten Artikel übernimmt, rechnet mit falschen Annahmen. Hier die aktuelle Systematik, nicht nur eine Momentaufnahme.
Zwei Vergütungsarten — nur eine ist für die meisten relevant
Das EEG unterscheidet zwei Modelle für Anlagen bis 10 kWp:
- Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): Der Haushalt verbraucht zuerst selbst, nur der Überschuss wird eingespeist. Aktuell rund 7,7 Cent/kWh (§ 49 EEG). Das ist der praktisch relevante Fall für die allermeisten privaten Aufdach-Anlagen.
- Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird eingespeist, kein Eigenverbrauch. Dafür höhere Vergütung, aktuell rund 12,22 Cent/kWh — wirtschaftlich aber nur relevant, wenn kein nennenswerter Eigenverbrauch möglich oder gewünscht ist (z. B. bei manchen Zweitwohnsitzen). Für die meisten Haushalte ist der Vorteil aus dem ersparten Strombezug bei Teileinspeisung höher als die Vergütungsdifferenz bei Volleinspeisung.
Die Sätze oben gelten für Anlagen bis 10 kWp. Bei größeren Anlagen bekommt nur der Anteil jenseits von 10 kWp den niedrigeren Satz — die Vergütung der ersten 10 kWp bleibt unverändert.
- bis 10 kWp7,70 Ct
- 10 bis 40 kWp6,66 Ct
- 40 bis 100 kWp5,44 Ct
Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze, Inbetriebnahme 1.8.2026–31.1.2027. Der jeweilige Satz gilt für den Anlagenteil in der genannten Größenklasse.
Die halbjährliche Degression — und warum sie nicht rückwirkend gilt
Die Vergütungssätze sinken laut Bundesnetzagentur alle sechs Monate um 1 %. Entscheidend für die eigene Planung: Diese Degression betrifft nur Anlagen, die ab dem jeweiligen Stichtag neu in Betrieb genommen werden. Für bereits laufende Anlagen gilt die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütung 20 Jahre lang fest — ein späterer Rückgang des Vergütungssatzes wirkt sich also nicht auf bestehende Anlagen aus. Das ist einer der Gründe, warum die Einspeisevergütung trotz jährlich sinkender Neusätze für Betreiber weiterhin planbar bleibt.
Jetzt selbst rechnenWie viel Ihrer Erzeugung tatsächlich eingespeist statt selbst verbraucht wird, hängt von Anlagengröße und Verbrauch ab — der Rechner zeigt beide Anteile getrennt.Der EEG-Reform-Vorbehalt ab 2027
Ein Punkt, der in vielen Ratgebern noch fehlt, weil er neueren Datums ist: Ein Regierungsentwurf zur EEG-Reform (Stand Sommer 2026) sieht vor, die feste 20-Jahres-Vergütung ab 2027 schrittweise durch ein befristetes Übergangsmodell zu ersetzen. Der Entwurf ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final beschlossen. Das ändert nichts an der oben beschriebenen Systematik für bereits laufende oder aktuell installierte Anlagen (die 20-Jahres-Garantie gilt für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme), betrifft aber potenziell die Konditionen für Anlagen, die erst nach einer möglichen Gesetzesänderung in Betrieb gehen. Wer aktuell plant, sollte diesen Vorbehalt kennen, ihn aber auch nicht überbewerten — solange nichts beschlossen ist, gilt die heutige Systematik unverändert. Was der Entwurf im Einzelnen vorsieht, was mit der MiSpeL-Festlegung für Speicher schon beschlossen ist und warum die Steuerung der Anlage damit wichtiger wird als die Vergütung, steht im Artikel Photovoltaik 2027.
Warum die Einspeisevergütung allein die falsche Kennzahl ist
Ein häufiger Fehler in Kalkulationen: die Einspeisevergütung mit dem Haushaltsstrompreis zu verwechseln oder gleichzusetzen. Beide liegen aktuell weit auseinander — rund 0,37 €/kWh Strompreis (BDEW-Durchschnitt) gegenüber rund 0,077 €/kWh Teileinspeisung-Vergütung. Das bedeutet: jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist wirtschaftlich rund viermal so viel wert wie eine eingespeiste. Die Einspeisevergütung ist damit eher ein Sicherheitsnetz für Überschüsse als die Haupteinnahmequelle einer gut dimensionierten Anlage. Welchen Anteil sie an der Gesamtrechnung hat, zeigt der Überblick zu Kosten und Förderung.
- Selbst verbraucht (erspart Strombezug)37,0 Ct
- Volleinspeisung12,22 Ct
- Teileinspeisung7,70 Ct
Quelle: Strompreis: BDEW-Haushaltsdurchschnitt, rund 37 Ct/kWh. Vergütungssätze: Bundesnetzagentur / § 49 EEG 2023, Inbetriebnahme ab 1.8.2026, Anlagen bis 10 kWp.
